Psychoonkologie München: Beratung und Psychotherapie

Abrechnung

ABRECHNUNG UND KOSTEN DER PSYCHOONKOLOGISCHEN BEHANDLUNG

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkassen vor Aufnahme einer psychoonkologischen Behandlung zu klären. Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen - bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird. Die Kosten für eine Psychotherapiestunde belaufen sich auf ca. 100,56 € zzgl. Diagnostik.

GESETZLICH VERSICHERTE

Als Privatpraxis können wir leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Für gesetzlich Versicherte besteht aber die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten der Psychotherapie zu übernehmen. Das Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Als Selbstzahler entfällt für Sie die Bürokratie mit den Kassen.

In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen möglich. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit (ca. 3 Monate) keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben.